First Aid at Work - Italien
Emergency First Response
Zulassung in Italien
Emergency First Response hat ein aktuelles Zusatzmodul für den Italienischen Arbeitsplatzmarkt, um den neuesten gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. Die Anforderungen an Erste Hilfe am Arbeitsplatz werden in Italien im ministeriellen Erlass 388/2003 geregelt, der am 4. Februar 2005 in Kraft getreten ist, sowie durch den Gesetzeserlass 626/1994, Artikel 15, § 3. Der Gesetzeserlass 626/1994 schreibt im Detail die Massnahmen vor, die Arbeitgeber treffen müssen, um Unfälle und Krankheitsfälle am Arbeitsplatz zu minimieren - dies beinhaltet auch, dass ein ausgebildeter Notfallhelfer vorhanden sein muss. Um diese Anforderung zu erfüllen, müssen Emergency First Response Teilnehmer die Kurse Primary Care (Erstversorgung) und Secondary Care (Zweitversorgung) absolvieren sowie dieses Zusatzmodul.

Für weitere Informationen kontaktiere bitte Emergency First Response Europe Ltd. mittels E-Mail info@emergencyfirstresponse.ch

 
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